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   OVG Saarland, 25.02.2016 - 8 F 44/16   

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https://dejure.org/2016,3531
OVG Saarland, 25.02.2016 - 8 F 44/16 (https://dejure.org/2016,3531)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.02.2016 - 8 F 44/16 (https://dejure.org/2016,3531)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 8 F 44/16 (https://dejure.org/2016,3531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2 S. 1
    AKTENEINSICHT; GEFAHRENABWEHR; INFORMANT; PERSONENBEZOGENE DATEN; SENIORENHEIM; SPERRERKLÄRUNG

  • rechtsportal.de

    Verweigerung der Vorlage von Aktenteilen zum Informantenschutz (hier: Information über Missstände im Seniorenheim)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.12.2015 - 20 F 9.15

    Reichweite des Informantenschutzes

    Auszug aus OVG Saarland, 25.02.2016 - 8 F 44/16
    Zunächst ist festzustellen, dass eine förmliche Äußerung des Verwaltungsgerichts zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlage der vollständigen und nicht geschwärzten oder sonst anonymisierten Akten ausnahmsweise entbehrlich war, weil die Entscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren offensichtlich allein von der Frage abhängt, ob die der Klägerin vorenthaltenen Angaben, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind(Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1.12.2015 - 20 F 9.15 -).

    Dafür muss die oberste Aufsichtsbehörde die Akten aufbereiten und je nach Inhalt der Schriftstücke den behaupteten Weigerungsfall nachvollziehbar darlegen(BVerwG, Beschluss vom 1.12.2015 - 20 F 9.15 -).

    Geschützt sind nicht nur personenbezogene Daten, die zur Identifikation der Person führen, sondern auch Äußerungen und Angaben zur Sache können geheimhaltungsbedürftig sein, wenn die Mitteilungen Rückschlüsse auf die Person erlauben.(stRspr des BVerwG, vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.12.2015 - 20 F 9.15 -).

  • BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben

    Auszug aus OVG Saarland, 25.02.2016 - 8 F 44/16
    Die Verweigerung der Vorlage von Bl. 33 der Akte ist nicht zu beanstanden, da eine Schwärzung der personenbezogenen Informanten-Daten dazu führte, dass eine Seite ohne Informationsgehalt übrig bliebe.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.6.2013 - 20 F 10/12 -, juris).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 20 F 26.10

    Geheimhaltung der Identität zum Schutz eines Informanten bei Angewiesenheit von

    Auszug aus OVG Saarland, 25.02.2016 - 8 F 44/16
    Der Vertraulichkeitsschutz entfällt nur, wenn hinreichend aussagekräftige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Informant wider besseres Wissen oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hat.(BVerwG, Beschluss vom 1.8.2011 -20 F 26.10 -, juris) Das Schreiben vom 24.7.2013, in dem insbesondere die Behandlung des Personals durch den Geschäftsführer der Klägerin, aber auch negative Äußerungen dieser Person hinsichtlich des zuständigen Sachbearbeiters des Beklagten, zu wenig Personal, außerdem Pflegemängel wie falsche Medikamentenvergabe und eine hohe Anzahl von "Wunden" kritisiert wurden, bietet jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Informationen gewissermaßen "aus der Luft gegriffen" oder böswillig erfolgt wären.
  • OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20

    Anspruch eines Vaters auf Einsicht in Akten des Jugendamtes

    [vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -] Vor dem Hintergrund kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob - wie der Kläger behauptet - keiner einzigen der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen ein sozialrechtlicher Auskunftsanspruch zugrunde gelegen hat.
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